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Rohr- und Kabelabschottung: Was muss an Wanddurchbrüchen beachtet werden?

Autorenbild: Daniel Wallraffen
Daniel Wallraffen
vor 3 Stunden
5 Min. Lesezeit

Sobald ein Rohr oder ein Kabel eine Brandwand oder eine feuerwiderstandsfähige Decke durchquert, entsteht dort eine Schwachstelle, an der sich Feuer und Rauch ungehindert ausbreiten könnten, wenn nichts weiter getan wird. Genau diese Schwachstelle schließt eine fachgerechte Abschottung.


Das Wichtigste in Kürze

•      Abschottungen verschließen Öffnungen, durch die Rohre oder Kabel eine Wand oder Decke mit vorgeschriebenem Feuerwiderstand durchqueren, zum Beispiel Brandwände, Trennwände, Wände notwendiger Flure oder Geschossdecken.

•      Rohrabschottungen werden nach DIN 4102-11 mit dem Kennbuchstaben R klassifiziert, Kabelabschottungen nach DIN 4102-9 mit dem Kennbuchstaben S. Alternativ gilt die europäische Klassifizierung nach DIN EN 13501-2.

•      Weil es für Abschottungen keine harmonisierte europäische Produktnorm gibt, brauchen sie in Deutschland eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG).

•      Bei brennbaren Kunststoffrohren übernehmen häufig Brandschutzmanschetten die Funktion, sich im Brandfall zu schließen und die entstehende Öffnung zu verschließen.

•      Brandschutz betrifft neben Abschottungen auch Brandschutzwände und -decken, Flucht- und Rettungswege, Stahlträgerschutz sowie Lüftungsanlagen und Entrauchung.



Was ist eine Rohr- oder Kabelabschottung, und wofür wird sie gebraucht?

Eine Abschottung ist eine geprüfte Konstruktion, die den Feuerwiderstand einer Wand oder Decke an der Stelle wiederherstellt, an der ein Rohr, ein Kabel oder eine Stromschiene hindurchgeführt wird. Ohne Abschottung würde der Durchbruch selbst zur offenen Schwachstelle, über die sich Feuer und Rauch in benachbarte Brandabschnitte ausbreiten könnten.

Bei Kabelabschottungen geht es um den Verschluss von Öffnungen für Kabel und Leitungen mit metallischen Leitern, für Stromschienen sowie für Leitungen mit nicht metallischen Leitern in feuerwiderstandsfähigen Bauteilen. Bei Rohrabschottungen liegt die besondere Herausforderung bei brennbaren Leitungen wie Kunststoffrohren: Diese schmelzen oder verbrennen im Brandfall und würden ohne Sicherung eine offene Öffnung hinterlassen. Hier kommen häufig Brandschutzmanschetten zum Einsatz, die sich im Brandfall aufschäumen und das Rohr sicher verschließen.



Welche Normen regeln Rohr- und Kabelabschottungen?

Für die Klassifizierung von Abschottungen gelten in Deutschland traditionell DIN 4102-11 für Rohrabschottungen mit dem Kennbuchstaben R und DIN 4102-9 für Kabelabschottungen mit dem Kennbuchstaben S. Daneben existiert die europäische Klassifizierung nach DIN EN 13501-2, die als Alternative zur deutschen Norm verwendet werden kann.

Da es für Rohr- und Kabelabschottungen bislang keine harmonisierten europäischen Produktnormen gibt, benötigen diese Bauprodukte in Deutschland eine allgemeine Bauartgenehmigung nach § 16a der Musterbauordnung. Diese Genehmigung bestätigt, dass ein konkretes Abschottungssystem in einer geprüften Konfiguration die geforderte Feuerwiderstandsdauer tatsächlich erreicht. Wer eine Abschottung einbaut, sollte sich deshalb die zugehörige Bauartgenehmigung zeigen lassen und prüfen, ob die tatsächlich verbaute Situation, etwa Wandaufbau, Rohrdurchmesser und Rohrmaterial, der geprüften Konfiguration entspricht.

Klassifizierung

Norm

Anwendungsbereich

Rohrabschottung, Kennbuchstabe R

DIN 4102-11

Rohrleitungen durch brandabschnittsbildende Bauteile

Kabelabschottung, Kennbuchstabe S

DIN 4102-9

Kabel, Leitungen, Stromschienen durch brandabschnittsbildende Bauteile

Europäische Klassifizierung

DIN EN 13501-2

Alternative Klassifizierung nach europäischem System

Verwendbarkeitsnachweis

Allgemeine Bauartgenehmigung nach Musterbauordnung § 16a

Erforderlich, da keine harmonisierte EU-Produktnorm existiert

 

Quelle: baunetzwissen.de, Rohr- und Kabelabschottungen, siehe Quellenangabe am Ende des Artikels.

Ergänzend zu diesen Produktnormen regelt die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen, kurz MLAR, wie Leitungsanlagen insgesamt brandschutztechnisch zu planen und durch Bauteile zu führen sind. Sie wird von den Bauministerien der Länder als Grundlage für landesrechtliche Vorschriften verwendet und ist bei größeren gewerblichen und industriellen Bauvorhaben regelmäßig Bestandteil der Brandschutzplanung.


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Wo im Betrieb spielt Brandschutz sonst noch eine Rolle?

Abschottungen sind nur ein Baustein im vorbeugenden Brandschutz eines Gewerbe- oder Industriebetriebs. Genauso wichtig sind Brandschutzwände und -decken, die einen Brand überhaupt erst auf einen Abschnitt begrenzen, sowie Flucht- und Rettungswege, die im Ernstfall benutzbar bleiben müssen. Dazu kommen der Stahlträgerschutz, der die Tragfähigkeit von Stahlkonstruktionen im Brandfall verlängert, sowie Lüftungsanlagen und Entrauchungssysteme, die Rauch gezielt ableiten, statt ihn sich in Rettungswegen ausbreiten zu lassen.

Gerade in Industrie- und Gewerbebauten mit komplexer Haustechnik treffen viele dieser Themen an einer einzigen Stelle zusammen: Führt eine Lüftungsleitung durch eine feuerwiderstandsfähige Wand, sitzt dort meist eine Brandschutzklappe. Die Klappe selbst und ihr Einbau in die Wand samt Verschluss des Restspalts müssen zu ihrem Verwendbarkeitsnachweis passen. Laufen daneben noch Rohre oder Kabel durch dieselbe Wand, treffen Lüftungsbauer, Installateur und Isolierer an einer Stelle zusammen. Genau dort entstehen die typischen Lücken, wenn keiner den Überblick hat.

Ein häufiger Anlass für neue Abschottungen sind auch nachträgliche Leitungsdurchführungen im Bestand, etwa wenn im Zuge einer Sanierung neue Rohre oder Kabel durch bestehende Brandwände geführt werden müssen. Solche Durchbrüche entstehen oft im Rahmen von Kernbohrungen, und genau an dieser Schnittstelle ist es wichtig, dass die spätere Abschottung von Anfang an mitgeplant wird, statt sie erst nachträglich zu improvisieren.


Rufen Sie uns unter 02166 678815 an, wenn Sie unsicher sind, ob Ihre bestehenden Durchbrüche normgerecht abgeschottet sind.



Wie wird eine Abschottung nach der Montage dokumentiert und geprüft?

Eine Abschottung ist mit dem Einbau nicht automatisch abgeschlossen. Zur fachgerechten Ausführung gehört eine Dokumentation, die festhält, welches System an welcher Stelle mit welchem Rohrdurchmesser und Wandaufbau eingebaut wurde. Diese Unterlagen sind später wichtig, etwa wenn eine Behörde im Rahmen einer Abnahme oder ein Versicherer nach einem Schadensfall den Nachweis der ordnungsgemäßen Ausführung verlangt.

Bei größeren Gebäuden mit vielen Durchführungen empfiehlt sich zudem eine zentrale Übersicht aller Abschottungsstellen, damit bei späteren Umbauten oder zusätzlichen Leitungsdurchführungen bekannt ist, wo bereits geprüfte Systeme verbaut sind und wo eine neue Bauartgenehmigung eingeholt werden muss. Wird nachträglich eine zusätzliche Leitung durch eine bereits abgeschottete Öffnung geführt, reicht es in der Regel nicht, die bestehende Abschottung einfach zu erweitern. Häufig muss die gesamte Durchführung neu bewertet und gegebenenfalls neu abgeschottet werden, weil sich die geprüfte Konfiguration durch die zusätzliche Leitung verändert.

Für Betriebsleiter und Facility Manager lohnt sich deshalb ein Blick in die eigenen Bestandsunterlagen, bevor neue Leitungen geplant werden: Liegt für die vorhandenen Durchführungen überhaupt eine Dokumentation vor, und stimmt sie noch mit der tatsächlich verbauten Situation überein? Fehlt diese Übersicht, ist eine Bestandsaufnahme vor Ort meist der praktikabelste Weg, um spätere Überraschungen bei einer Prüfung zu vermeiden.



Worauf sollten Sie bei der Auswahl eines Fachbetriebs für Brandschutzabschottungen achten?

Wichtig sind eine nachweisbare allgemeine Bauartgenehmigung für das eingesetzte System, eine Ausführung, die exakt der geprüften Konfiguration entspricht, und eine Dokumentation, die im Bedarfsfall gegenüber Behörden oder Versicherern vorgelegt werden kann. Ein guter Fachbetrieb erklärt außerdem, welches System für welche Rohrart, welchen Durchmesser und welchen Wandaufbau überhaupt zulässig ist.

W&S Isolierungen ist als Meisterbetrieb für Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzisolierung auf genau diese Schnittstellen spezialisiert und deckt vorbeugenden Brandschutz von der Abschottung bis zum Stahlträgerschutz ab. Mit Standorten in Mönchengladbach und Düsseldorf sowie Erfahrung aus über 4.000 Projekten kennt das Unternehmen sowohl die normativen Anforderungen als auch die praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung im laufenden Betrieb.



Häufige Fragen zu Rohr- und Kabelabschottungen


Ist jede Wand, durch die ein Rohr führt, abschottungspflichtig?

Nein. Abschottungen sind dort nötig, wo Leitungen durch raumabschließende Wände oder Decken mit vorgeschriebenem Feuerwiderstand führen, etwa Brandwände, Trennwände, Wände von Treppenräumen und notwendigen Fluren oder Geschossdecken. Welche Wand betroffen ist, ergibt sich aus der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept des Gebäudes.


Reicht es, die Öffnung um ein Rohr einfach mit Mörtel zu verschließen?

Nein, ein einfacher Verschluss ohne geprüftes System stellt in der Regel keine normgerechte Abschottung dar. Erforderlich ist eine geprüfte Konstruktion mit gültiger allgemeiner Bauartgenehmigung, die zur konkreten Rohrart und zum Wandaufbau passt.


Was ist der Unterschied zwischen DIN 4102 und DIN EN 13501-2?

DIN 4102 ist die traditionelle deutsche Klassifizierungsnorm für Feuerwiderstand, DIN EN 13501-2 die europäische Alternative. Beide können je nach Prüfnachweis des jeweiligen Abschottungssystems zur Anwendung kommen.


Müssen bereits bestehende, ungesicherte Durchbrüche nachgerüstet werden?

Das hängt vom Einzelfall und den geltenden landesrechtlichen Vorschriften ab. Bei Sanierungen, Nutzungsänderungen oder im Rahmen behördlicher Auflagen wird eine Nachrüstung häufig verlangt, unabhängig vom ursprünglichen Baujahr des Durchbruchs.


Was hat die MLAR mit Rohr- und Kabelabschottungen zu tun?

Die MLAR regelt die brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen insgesamt, also auch, wie Leitungen durch Wände und Decken geführt werden dürfen. Sie ergänzt damit die Produktnormen für die einzelnen Abschottungssysteme um die planerische Ebene.


Lassen Sie Ihre Leitungsdurchführungen auf Normgerechtigkeit prüfen. Fordern Sie jetzt ein Angebot an oder schreiben Sie an info@wus-isolierungen.de.


Quellen

•      Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR), ARGEBAU / is-argebau.de, https://is-argebau.de/dokumente/42323222.pdf

 
 
 

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